AGB´s 

AGB´s

 

§1

Willenserklärung & Widerruf

Die Willenserklärung ist gem. § 130 Absatz 1 Satz 2 BGB binnen 14 Tagen widerrufbar. Dies hat schriftlich, in Form einer unterschriebenen Willenserklärung per Post oder Fotokopie per Email Zusendung fristgerecht ab Unterzeichnung zu erfolgen. Es besteht bei noch nicht in Kraft getretenem Seminar, Coaching oder Retreat somit die Möglichkeit, die Willenserklärung zu widerrufen.

Auch bei Fernabsatz Verträgen besteht die Möglichkeit, die Willenserklärung binnen 14 Tagen zu widerrufen, nicht jedoch bei Unterzeichnung nach bereits teilgenommenen Life Events, Seminaren oder mehrfachem Zoom Life 1:1 Trainings, in denen Trainings Stil und Vertrauensbasis bereits gelegt wurde. Somit besteht ein 14 tägiges Widerrufsrecht über externe Kommunikationswege nur dann, wenn es sich um nur um ein 1. Kontakt Gespräch handelte. 

Wurde das Training, die Dienstleistung oder online Produkt bereits vor Ablauf der Widerrufszeit in Anspruch genommen, so ist dies entweder in voller Höhe der bereits genutzten Produkt Nutzungen bzw. Dienstleistungen ganz oder anteilig zu begleichen (Download und geöffnet, Zugangslink erteilt und geöffnet, Coaching Sessions erhalten). Der Widerruf besteht auch nach Coaching Start, sollte dieser in den Widerrufs Zeitraum fallen.

Bereits geleistete Zahlungen, über die tatsächlich geleistete Dienstleistungs Vereinbarng hinaus, werden wieder zurück entrichtet. Bei noch offen stehenden Posten bereits geleisteter Dienstleistung ist diese jedoch voll umfänglich in der Höhe des anteiligen Wertes des ursprünglich beauftragten Dienstleistung bzw. vollständiger Produktnutzung zu entrichten. Darüber hinaus geforderte Leistungen entfallen, sowohl seitens des Vertragsgebers, als auch des Vertragnehmers. Eine weitere Kündigung innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist ist demnach nicht nötig und entfällt.

Danach ist kein Widerruf mehr möglich. 

§2

Zustandekommen eines Kauf oder Vertrages

Die Willenserklärung tritt hiermit nach § 145 Absatz 1 BGB in Kraft und ist somit bindend bei Bestellungs Sendung oder schriftlicher Vertragsvereinbarung. Ausserdem muss die Rechtzeitigkeit der Zahlungsvereinbarung gem. § 147, 148 BGB gewahrt werden können.

§3

Coaching, Mentoring, Ausbildung

Das Coaching in den genannten Themenbereichen der Anlage wird in Online Beratungen oder Life Veranstaltungen durchgeführt, je nach ausgewähltem Packet Inhalt. 

§4

Nachweis der Weiterbildung

Der Nachweis wird durch schriftliche Bescheinigungen der Weiterbildungsträger gegenüber dem Vertragspartner am Ende der Ausbildung per Zertifikat bestätigt.

§5

Inkrafttreten

Der Coaching Auftrag, das Seminar oder das Retreat wurde von der Vertragspartnern wie o.g. bei Unterzeichnung geschlossen und tritt somit sofort in Kraft. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen und bei verbindlicher Anmeldung bindend.

 

§6

Vergütung

1. Die Vergütung beträgt je Produkt oder Vereinbarung ausgewiesenen Betrag + gesetzliche MwSt.

Das Entgelt ist voll sofort bei Produktshop Kauf oder nach Vereinbarung in monatlichen Raten, jeweils im Voraus eines Monats zu entrichten. Kontodaten werden nur bei Vertragsabschluss direkt mitgeteilt.

Im Falle des Verzuges behält sich Magic Transformation, Annakee vor, Verzugszinsen in Höhe von 5€ zu erheben.

2. Das Entgelt wird auch bei einer Nicht-Teilnahme der abgemachten Trainings ohne Mitteilung in vollem Umfang fällig.

3. Bei einer Verhinderung von mindestens 2 Wochen, 1-X Monaten jeweils einer der beiden Parteien wird das Training entsprechend verschoben oder an einem anderen Termin zusätzlich nachgeholt. Die Zahlungsfortsetzung bleibt davon unberührt.

4. Der Vertrag kann unter Einhaltung nachfolgend genannter § 7 Kündigungs Bedingungen gekündigt werden und hat in jedem Falle schriftlich zu erfolgen.

§7

Kündigung

Eine Kündigung eines laufenden Vertrages, Seminars oder Retreats ist nicht möglich.

Im Falle eines wichtigen Grundes gem. § 626 BGB ist eine außerordentliche Kündigung, ist unter genauer Angabe der Kündigungsgründe und nur bei aussergewöhnlich schweren Gründen, eine Kündigung nach Vereinbarung möglich.

Gründe aus reinem Zweifel, sich anders überlegt haben oder plötzlich auftauchenden finanziellen Engpässen ist nicht zulässig. Dafür werden jedoch andere Vereinbarung bei zwingenden Gründen zu den Abzahlmodalitäten möglich.

Im Fall eines zwingenden Grundes, ist die bis dahin bereits erbrachten Leistung voll umfänglich zu begleichen und noch ausstehende Kosten sind zu 50% zu tragen, Aufgrund bereits geleisteter hoher Anfangsauslagen, Vor und Nachbereitung.

Diese Kulanz Leistung wird ausschliesslich in begründeten dringenden Ausnahmen und nur mit respektvoller Absprache gewährt.

 

§8

Versicherungsschutz

Während der Teilnahme der Life Trainings besteht für den Vertragsnehmer keinerlei Versicherungsschutz.

Es gelten in jedem Falle die Haus- und Brandschutzverordnungen des jeweiligen Unterrichtsortes.

§9

Mitteilungspflichten des Vertragsnehmers

Der Vertragnehmer verpflichtet sich, jegliche Änderung seiner Person betreffend, wie etwa Namenswechsel, Änderung der Anschrift sowie ggf. Änderung von Zahlungsabweichungen und Verspätungen unverzüglich schriftlich und unaufgefordert mitzuteilen.

§ 10  Coaching, Seminar, Retreat Ausfall

Wird seitens des Vertragsgebers und Vertragsnehmer sofort und schriftlich mitgeteilt und zum späteren Zeitpunkt der Fortführungs Fähigkeit wieder aufgenommen. Verpflichtende Zahlungen bleiben davon unberührt, es sei denn etwas anderes wird einvernehmlich vereinbart.

Ausfall ohne Ersatz und Beendigung des Vertrages tritt nur in Zwingenden Fällen ein wie:

– Unfall od. schwerwiegende Krankheit, die auch nach Genesung, zur Unfähigkeit der Ausübung des Trainings beider Seiten führt (sonst gilt der Vertrag als vorübergehend pausiert) Ein Nachweis vom Facharzt ist hierbei zwingend nötig!

– bei Tod, sofortige Unwirksamkeit des Vertrages keine weiteren Kosten

§ 11

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.